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Stundung und Steuerbefreiung

Kaufen Sie ein Grundstück und haben Sie vor, darin Ihren Hauptwohnsitz zu begründen?

Nutzen die Erwerbenden das Grundstück als Hauptwohnsitz, können unter gewissen Voraussetzungen die ersten 800 000 Franken des Kaufpreises von der Handänderungssteuer befreit werden.

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