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Handänderungssteuer

Beim Erwerb eines Grundstücks ist dem Kanton Bern eine Handänderungssteuer zu entrichten. 

Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 Prozent der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis). Die Steuer wird bei der Grundbuchanmeldung fällig. Steuerpflichtig ist die Erwerberin bzw. der Erwerber. Veranlagungsbehörde für die Handänderungssteuer ist das Grundbuchamt.

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