Die Schalter der Grundbuchämter sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir folgende Massnahmen getroffen bzw. sprechen wir folgende Empfehlungen aus:
- Wenden Sie sich bitte wenn immer möglich telefonisch, per Post oder E-Mail an uns bzw. machen Sie von der Möglichkeit der Online-Bestellung Gebrauch.
Bestellung von Grundbuchauszügen, Belegkopien usw.
- Machen Sie von unseren kostenlosen digitalen Services Gebrauch. Wem ein Grundstück gehört, erfahren Sie in der Eigentumsauskunft. Sind Sie darüber hinaus an allen öffentlichen Grundbuchdaten eines Grundstücks interessiert, konsultieren Sie GRUDIS public.
Eigentumsauskunft
GRUDIS public
- Sollte ein Besuch auf einem unserer Ämter unabdingbar sein, empfehlen wir Ihnen dringend, sich telefonisch voranzumelden. Damit können wir Sie noch besser bedienen.
- Befolgen Sie bitte auf unseren Ämtern die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes und beachten Sie die Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.