Sie möchten einen Grundbuchauszug Ihres Grundstückes? Oder benötigen Sie andere Grundbuchprodukte?
Bestellung von Grundbuchauszügen
Sie können über unser Online-Formular Grundbuchauszüge bestellen:
Erläuterungen zum Formular für die Bestellung von Grundbuchauszügen
Was ist ein Vollauszug?
Ein Vollauszug ist ein Auszug aus dem Grundbuch, der sämtliche Angaben eines Grundstücks enthält: Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vormerkungen, Anmerkungen und Pfandrechte.
Wozu brauchen Sie einen Vollauszug?
Einen Vollauszug benötigen Sie häufig z. B. für den BVG-Bezug oder die BVG-Verpfändung, für ein Hypothekengeschäft etc. Erkundigen Sie sich bei der Institution, für die Sie einen Grundbuchauszug brauchen, in welcher Form (Voll- oder Teilauszug; beglaubigt oder nicht) er vorliegen muss.
Wer erhält einen Vollauszug?
Folgende Personen erhalten ohne Weiteres einen Vollauszug:
- Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren Ehegatten oder eingetragenen Partnerinnen und Partner
- Gläubigerinnen und Gläubiger
- Berechtigte Personen aus Dienstbarkeiten, Grundlasten und einigen Vormerkungen
- Im Notariatsregister des Kantons Bern eingetragene Notarinnen und Notare
- Im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältinnen und Anwälte
- Diverse Behörden (Regierungsstatthalterämter, Steuerverwaltungen (Grundstückgewinnsteuer, Amtliche Bewertung), Betreibungs- und Konkursämter, Grundbuchinspektorate, Notariatsinspektorate, Gerichtsbehörden (inkl. Steuerrekurskommission), KESB)
Folgende Personen erhalten im Zusammenhang mit einer Hypotheken-Finanzierung ohne Weiteres einen Vollauszug:
- Finanzinstitute (Banken, Versicherungen, Pensionskassen etc.)
Andere Personen müssen ihre Bestellung mit einem sogenannten Interessennachweis (z. B. Vollmacht, Auftrag etc.) begründen. Der Interessennachweis kann im Bestellprozess hochgeladen werden.
Was kostet ein Vollauszug?
Die Gebühr für einen Vollauszug beträgt CHF 20.00 pro Grundstück. Werden gleichzeitig mehrere Vollauszüge für Grundstücke derselben Eigentümerschaft bestellt, kostet jeder weitere Vollauszug nur noch CHF 10.00.
Was ist ein Teilauszug?
Ein Teilauszug ist ein Auszug aus dem Grundbuch, der im Gegensatz zum Vollauszug nur die öffentlichen Angaben eines Grundstückes enthält: Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und die öffentlichen Anmerkungen.
Muster eines Teilauszugs
Die öffentlichen Daten eines Grundstückes können auch jederzeit kostenlos mit GRUDIS public eingesehen werden.
GRUDIS public
Wozu brauchen Sie einen Teilauszug?
Ein Teilauszug genügt häufig z. B. für den Schlüsseldienst (neue Schlüssel), Subventionen für Solaranlagen, Verkehrswert-Schatzungen etc. Erkundigen Sie sich bei der Institution, für die Sie einen Grundbuchauszug brauchen, in welcher Form (Voll- oder Teilauszug; beglaubigt oder nicht) er vorliegen muss.
Wer erhält einen Teilauszug?
Einen Teilauszug erhält jede Person, die einen solchen bestellt.
Was kostet ein Teilauszug?
Die Gebühr für einen Teilauszug beträgt CHF 20.00 pro Grundstück. Werden gleichzeitig mehrere Teilauszüge für Grundstücke derselben Eigentümerschaft bestellt, kostet jeder weitere Teilauszug nur noch CHF 10.00.
Was ist eine Belegkopie?
Ein Beleg umfasst diejenigen Unterlagen, die dem Grundbuchamt eingereicht wurden (z. B. Grundbuchanmeldung, Vertrag, Bewilligung etc.). Aufgrund dieser Unterlagen werden die Einschreibungen stichwortartig im Grundbuch vorgenommen.
Muster einer Belegkopie
Wozu brauchen Sie eine Belegkopie?
Ein Beleg gibt Aufschluss darüber, wie eine Einschreibung im Grundbuch zustande gekommen ist und was die Einschreibung alles umfasst. Bei Stockwerkbegründungen können z. B. Pläne nützlich sein um Grundrisse einer Wohnung zu erfahren.
Wer erhält eine Belegkopie?
Folgende Personen erhalten ohne Weiteres eine Belegkopie:
- Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren Ehegatten oder eingetragenen Partnerinnen und Partner. Erwerbsbelege erhalten diese Personen nur, wenn sie als Vertragspartei beteiligt waren.
- Im Notariatsregister des Kantons Bern eingetragene Notarinnen und Notare
- Diverse Behörden (Regierungsstatthalterämter, Steuerverwaltungen (Grundstückgewinnsteuer, Amtliche Bewertung), Betreibungs- und Konkursämter, Grundbuchinspektorate, Notariatsinspektorate, Gerichtsbehörden (inkl. Steuerrekurskommission), KESB)
Folgende Personen erhalten ohne Weiteres eine Belegkopie - ausser Erwerbsbelege des Grundstückes und Grundbuchsperren:
- Gläubigerinnen und Gläubiger
- Finanzinstitute (Banken, Versicherungen, Pensionskassen etc.)
Andere Personen müssen ihre Bestellung mit einem sogenannten Interessennachweis (z. B. Vollmacht, Auftrag etc.) begründen. Der Interessennachweis kann im Bestellprozess hochgeladen werden.
Was kostet eine Belegkopie?
Die Gebühr für Belegkopien bis zu 10 Seiten beträgt CHF 20.00. Jede weitere Belegseite kostet zusätzlich CHF 1.00; maximal CHF 100.00 pro Beleg.
Was ist ein Dienstbarkeitswortlaut?
Dienstbarkeiten werden im Grundbuch lediglich mit einem Stichwort eingeschrieben. Ein Dienstbarkeitswortlaut ist ein Auszug aus einem Beleg, der sich auf die betreffende Dienstbarkeit bezieht (siehe dazu auch die Ausführungen zur Belegkopie).
Muster eines Dienstbarkeitswortlautes
Wozu brauchen Sie einen Dienstbarkeitswortlaut?
Ein Dienstbarkeitswortlaut gibt Aufschluss darüber, was eine Dienstbarkeit alles umfasst. Dies kann z. B. für die Feststellung des Verlaufs eines Wegrechts nützlich sein.
Wer erhält einen Dienstbarkeitswortlaut?
Einen Dienstbarkeitswortlaut erhält jede Person, die einen solchen bestellt.
Was kostet ein Dienstbarkeitswortlaut?
Die Gebühr für Kopien von Dienstbarkeitswortlauten bis zu 10 Seiten beträgt CHF 20.00. Jede weitere Seite kostet zusätzlich CHF 1.00; maximal CHF 100.00 pro Dienstbarkeitswortlaut.
Was ist eine Eigentumsauskunft (Adressliste)?
Eine Adressliste enthält die Namen und Adressen der Eigentümerinnen und Eigentümer von bestimmten Grundstücken.
Muster einer Eigentumsauskunft (Adressliste)
Über das Geoportal des Kantons Bern sind die Informationen zum Eigentum von Grundstücken kostenlos einsehbar.
Eigentumsauskunft
Wozu brauchen Sie eine Eigentumsauskunft (Adressliste)?
Eine Eigentumsauskunft (Adressliste) ist hilfreich, wenn Sie z. B. die Eigentümerinnen oder Eigentümer einer bestimmten Strasse oder eines bestimmten Grundstückes anschreiben wollen.
Wer erhält eine Eigentumsauskunft (Adressliste)?
Eine Eigentumsauskunft (Adressliste) erhält jede Person, die eine solche bestellt.
Was kostet eine Eigentumsauskunft (Adressliste)?
Die Grundgebühr für eine Eigentumsauskunft (Adressliste) beträgt CHF 50.00 (10 Minuten Zeitaufwand inbegriffen). Jede weitere angefangene halbe Stunde Zeitaufwand kostet zusätzlich je CHF 50.00.
Was ist eine Eigentümerliste Seybuch?
Eine Eigentümerliste Seybuch enthält die Namen und Adressen der Eigentümerinnen und Eigentümer eines Alpgrundstücks.
Muster einer Eigentümerliste Seybuch
Wozu brauchen Sie eine Eigentümerliste Seybuch?
Eine Eigentümerliste Seybuch dient dazu zu erfahren, wie viele Kuhrechte eine Eigentümerin bzw. ein Eigentümer an einem Alpgrundstück hat.
Wer erhält eine Eigentümerliste Seybuch?
Eine Eigentümerliste Seybuch erhält jede Person, die eine solche bestellt hat.
Was kostet eine Eigentümerliste Seybuch?
Die Grundgebühr für eine Eigentümerliste Seybuch beträgt CHF 50.00 (10 Minuten Zeitaufwand inbegriffen). Jede weitere angefangene halbe Stunde Zeitaufwand kostet zusätzlich je CHF 50.00.
Was ist ein Eigentümerregisterauszug?
Ein Eigentümerregisterauszug enthält sämtliche Grundstücke, die sich im Eigentum einer bestimmten Person befinden.
Muster eines Eigentümerregisterauszuges
Wozu brauchen Sie einen Eigentümerregisterauszug?
Ein Eigentümerregisterauszug wird benötigt um festzustellen, welche Grundstücke im Eigentum einer bestimmten Person sind.
Wer erhält einen Eigentümerregisterauszug?
Folgende Personen erhalten ohne Weiteres einen Eigentümerregisterauszug:
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Im Notariatsregister des Kantons Bern eingetragenen Notarinnen und Notare
- Gewisse Behörden
Andere Personen müssen ihre Bestellung mit einem sogenannten Interessennachweis (z. B. Vollmacht, Auftrag etc.) begründen. Der Interessennachweis kann im Bestellprozess hochgeladen werden.
Was kostet ein Eigentümerregisterauszug?
Die Gebühr für einen Eigentümerregisterauszug beträgt CHF 20.00.
Was ist eine Grundpfandrechtsliste?
Eine Grundpfandrechtsliste enthält sämtliche Gläubigerrechte einer bestimmten Person.
Muster einer Grundpfandrechtsliste
Wozu brauchen Sie eine Grundpfandrechtsliste?
Eine Grundpfandrechtsliste wird benötigt um festzustellen, welche Gläubigerrechte eine bestimmte Person hat.
Wer erhält eine Grundpfandrechtsliste?
Folgende Personen erhalten ohne Weiteres eine Grundpfandrechtsliste:
- Gläubigerinnen und Gläubiger
- Im Notariatsregister des Kantons Bern eingetragenen Notarinnen und Notare
- Gewisse Behörden
Andere Personen müssen ihre Bestellung mit einem sogenannten Interessennachweis (z. B. Vollmacht, Auftrag etc.) begründen. Der Interessennachweis kann im Bestellprozess hochgeladen werden.
Was kostet eine Grundpfandrechtsliste?
Die Grundgebühr für eine Grundpfandrechtsliste beträgt CHF 200.00 (10 Seiten inbegriffen). Jede weitere Seite kostet zusätzlich CHF 10.00 (Papier) bzw. pro angefangene halbe Stunde CHF 50.00 (elektronisch), maximal CHF 500.00.
Was ist eine Tagebuchliste?
Eine Tagebuchliste enthält auf dem Grundbuchamt eingereichte Geschäfte, die den gewünschten Kriterien entsprechen.
Muster einer Tagebuchliste
Wozu brauchen Sie eine Tagebuchliste?
Eine Tagebuchliste hilft beispielsweise, die Rangreihenfolge von Geschäften festzustellen.
Wer erhält eine Tagebuchliste?
Anmelderinnen und Anmelder von Geschäften erhalten ohne Weiteres eine Tagebuchliste. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten eine Tagebuchliste für ihre Grundstücke.
Andere Personen müssen ihre Bestellung mit einem sogenannten Interessennachweis (z. B. Vollmacht, Auftrag etc.) begründen. Der Interessennachweis kann im Bestellprozess hochgeladen werden.
Was kostet eine Tagebuchliste?
Die Gebühr für eine Tagebuchliste beträgt CHF 20.00.
Was ist ein Zugriffsprotokoll nach Art. 30 GBV
Ein Zugriffsprotokoll nach Art. 30 GBV listet alle Zugriffe auf Ihr Grundstück der vergangenen zwei Jahre auf, die über GRUDIS oder Terravis erfolgt sind. Zu GRUDIS und Terravis haben nur ganz bestimmte Personengruppen (z. B. Notarinnen und Notare, Banken etc.) Zugriff. Diese dürfen auf ein Grundstück nur im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe zugreifen.
Muster eines Zugriffsprotokolls nach Art. 30 GBV
Wozu brauchen Sie ein Zugriffsprotokoll nach Art. 30 GBV?
Wenn Sie wissen wollen, wer Ihr Grundstück über GRUDIS oder Terravis abgefragt hat, bestellen Sie ein Zugriffsprotokoll nach Art. 30 GBV. Es gibt Ihnen darüber Auskunft.
Wer erhält ein Zugriffsprotokoll nach Art. 30 GBV?
Nur Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten ein Zugriffsprotokoll nach Art. 30 GBV.
Was kostet ein Zugriffsprotokoll nach Art. 30 GBV?
Die Gebühr für ein Zugriffsprotokoll nach Art. 30 GBV beträgt CHF 200.00.
Was ist eine Beglaubigung
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung, die die Richtigkeit einer Abschrift bestätigt.
Wozu brauchen Sie eine Beglaubigung?
Ob eine Beglaubigung nötig ist, kann das Grundbuchamt nicht beurteilen. Diese Information muss die Bestellerin oder der Besteller bei der Person oder der Institution erfragen, für die das Dokument benötigt wird.
Was kostet eine Beglaubigung?
Der Zuschlag für eine Beglaubigung beträgt pro Bestellung CHF 20.00.