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Notariatsregister

Suchen Sie im Notariatsregister nach eingetragenen Notarinnen und Notaren. Erfahren Sie, wie Sie sich ins Notariatsregister eintragen lassen können.

Notariatsregister

Konsultieren Sie das Register der im Kanton Bern eingetragenen Notarinnen und Notare.

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Eintragung ins Notariatsregister

Gemäss Art. 6 Abs. 1 des Notariatsgesetzes (NG; BSG 169.11) haben sich Notarinnen und Notare, die im Kanton Bern den Notariatsberuf ausüben wollen, im Notariatsregister eintragen zu lassen.

Gesuche um Eintragung ins Notariatsregister des Kantons Bern sind schriftlich zu richten an:

Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Kantonales Grundbuchamt
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen
 
Das Gesuch hat folgende Angaben zu enthalten (vgl. Art. 3 der Notariatsverordnung [NV; BSG 169.112]):
  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Heimatort oder Staatsangehörigkeit
  • Name sowie Rechtsform des Notariatsbüros / Zweigbüros
  • Geschäftsadresse(n), Telefon, Fax, E-Mail des Notariatsbüros / Zweigbüros
  • UID (sofern bereits vorhanden) 
Dem Gesuch sind zudem folgende Unterlagen beizulegen:
  • Kopie des Notariatspatents
  • Handlungsfähigkeitszeugnis (im Original und nicht älter als 3 Monate)*
  • Auszug aus dem Strafregister (im Original und nicht älter als 3 Monate)*
  • Auszug aus dem Betreibungsregister der Wohnsitzgemeinde (im Original und nicht älter als 3 Monate)*
  • Wohnsitzbescheinigung (im Original und nicht älter als 3 Monate)*
  • Kopie der Police der Berufshaftpflichtversicherung
    Die Berufshaftpflichtversicherung ist entweder auf den Namen der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers ausgestellt oder es muss hervorgehen, dass die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller mitversichert ist. Aus der Police muss insbesondere ersichtlich sein, dass die Versicherungssumme für Vermögensschäden pro Jahr mindestens zwei Millionen Franken (pro Notarin und Notar) beträgt. Ausserdem hat die Versicherung zu bestätigen, dass der Versicherungsschutz ebenfalls für Schäden besteht, die während der Dauer der Berufsausübung verursacht werden, auch wenn sie erst nach deren Beendigung bekannt werden.
  • Kopie des Passes oder der Identitätskarte
  • Persönliche Erklärung über das Nichtvorliegen einer Unvereinbarkeit gemäss Art. 4 Abs. 1 NG
  • Amtliches Unterschriftenformular mit der Unterschrift im Doppel. Das amtliche Unterschriftenformular ist schriftlich oder per E-Mail bei der Notariatsaufsicht zu bestellen. Es sind dabei folgende Angaben mitzuteilen:
    • Name(n), Vorname(n)
    • Heimatort
    • Adresse(n) Notariatsbüro(s)
*Wird das Gesuch im gleichen Jahr des erfolgreichen Abschlusses der bernischen Notariatsprüfung eingereicht, dürfen die Unterlagen (Handlungsfähigkeitszeugnis, Auszug Strafregister, Auszug Betreibungsregister, Wohnsitzbescheinigung) nicht älter als 6 Monate sein.

 

 

 

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