Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonales Grundbuchamt

Aktuelles

Hinweise und Besonderheiten wegen der Covid-19-Pandemie

Die Bestimmungen der Verordnung über die Notariatsprüfung (NPV) gelten grundsätzlich unverändert weiter. Dies gilt insbesondere auch betreffend Präsenzzeit und Unterbrechungen in der praktischen Ausbildung (Art. 8 NPV). Wird aufgrund z.B. von Kurzarbeit die Präsenzzeit von mindestens 28 Stunden pro Woche unterschritten, ist ein Gesuch gemäss Art. 8 Abs. 1 NPV zu stellen. Unterbrechungen, welche auf COVID-19 zurückzuführen sind, gelten als Unterbrechungen im Sinne von Art. 8 Abs. 2 NPV.

Schriftlicher Teil der Notariatsprüfung

Der schriftliche Teil der Notariatsprüfungen wird von allen Kandidatinnen und Kandidaten computergestützt abgelegt. Gegenstand der Prüfung und deren Dauer richten sich nach Art. 12 und Art. 14 NPV. Die Prüfungsaufgaben und die Gesetze werden in Papierform abgegeben; ebenso wird Notizpapier zur Verfügung gestellt.

Die für das Ablegen der Prüfung erforderlichen Laptops werden zur Verfügung gestellt. Es liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Kandidatin und jedes einzelnen Kandidaten, sich vorgängig mit der technischen Infrastruktur vertraut zu machen. Dazu dienen die folgenden Links:

  • Informationen zur technischen Infrastruktur

  • Testzugang zum Prüfungssystem

Bitte benutzen Sie für die Links den Internet Explorer. Bei Firefox etc. kann es Probleme mit dem Öffnen oder Testen geben.

Die Sicherheit des Prüfungsablaufes ist gewährleistet. Im unwahrscheinlichen Falle eines technischen Problems können Prüfungsgeräte ohne Datenverlust sehr schnell ausgewechselt werden. Die betreffende Kandidatin oder der betreffende Kandidat würde nach dem Tausch des Laptops den letzten Stand ihrer bzw. seiner Prüfung vorfinden.

Seite teilen