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Urschriften im Staatsarchiv

Das Staatsarchiv verwaltet und archiviert Urschriften. Erfahren Sie hier, wie Sie Zugang zu den Unterlagen erhalten.

Im Kanton Bern tätige Notarinnen und Notare sind verpflichtet, notariell beurkundete Verträge wie Kaufverträge, Ehe- oder Erbverträge (sog. Urschriften) nach ihrer Berufsaufgabe beim Staatsarchiv abzuliefern oder ihrer Büronachfolge zu übergeben. Bei der Notariatsaufsicht kann der jeweilige Standort der Urschriften in Erfahrung gebracht werden. 

Urschriften enthalten sensible Informationen und unterstehen dem Notariatsgesetz sowie dem Daten- und Persönlichkeitsschutz. Daher ist die Herausgabe von Urschriften sowie auch die Einsichtnahme immer bewilligungspflichtig.

Die Datenhoheit über die dem Staatsarchiv abgelieferten Urschriften liegt bei der Notariatsaufsicht. Die Urschrift (das Original) verbleibt grundsätzlich im Staatsarchiv. Verfügungen von Todes wegen können zwecks Vernichtung von der Testatorin bzw. vom Testator herausverlangt werden. Ansonsten kann bei berechtigtem Interesse eine beglaubigte Kopie bei der Notariatsaufsicht verlangt werden. Damit die gesuchte Urschrift gefunden werden kann, muss die beurkundende Notarin bzw. der beurkundende Notar bekannt sein. Ferner helfen weitere Angaben wie die Urschrift-Nr., das Datum der Beurkundung oder eine Eingrenzung des Zeitraums, bei der Suche der Urschriften im Staatsarchiv. 

Stellen Sie Ihre schriftliche Anfrage per E-Mail oder postalisch an die Notariatsaufsicht.

  • Weisungen betreffend die Aufbewahrung der Urschriften- und Testamentensammlung

  • Staatsarchiv

  • Zentrales Urschriftenarchiv

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