Die Grundbuchämter haben mit dem Handbuch ein umfassendes Regelwerk für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung erarbeitet. Es richtet sich in erster Linie an Profis (Urkundspersonen, Banken etc.).
Das Handbuch behandelt folgende Themen:
- Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt
- Formelle Vorschriften
- Eigentum
- Dienstbarkeiten und Grundlasten
- Grundpfandrechte
- Vor- und Anmerkungen
- Planänderungen (Teilung und Vereinigung)
- Allgemeine Rechtsfragen
Der Anhang 1 enthält sämtliche gültigen Weisungen, Richtlinien, Merkblätter etc.
Das Handbuch wurde am 1. April 2008 in Kraft gesetzt. Es wird laufend mit neuen Artikeln ergänzt, welche die Bestimmungen des Handbuchs aus dem Jahr 1982 ersetzen.
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