Die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich an die Bestellerin oder den Besteller mit separater Post.
Die Angabe der exakten Rechnungsanschrift sowie der Referenzen, welche auf der Rechnung stehen müssen, ist für eine reibungslose Abwicklung wichtig. Damit wird vermieden, dass Rechnungen an das Grundbuchamt retourniert werden müssen, weil sie von der Buchhaltungsabteilung der Bestellerin oder des Bestellers nicht verarbeitet werden können.
Zu den Gebühren siehe die Informationen zu den Grundbuchprodukten hier rechts.
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