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01. April 2022
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Neue Weisung vom 1. April 2022 betreffend Handänderungssteuer

Die Weisung vom 1. April 2022 zum Thema «Kauf zu Mit- und Gesamteigentum: Wie weit kann die Steuerfreiheit beansprucht werden?» wurde aufgeschaltet. Sie erhalten Zugang zu dieser Weisung über folgenden Link:

Weisung vom 1. April 2022

Die Weisung ist ebenfalls bereits im Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung enthalten.

Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung

Allfällige Fragen zur Weisung und/oder zur neuen Praxis können an das kantonale Grundbuchamt (info.gba@be.ch) gerichtet werden. 

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