Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonales Grundbuchamt

Notariat

Sind Sie auf der Suche nach einer Notarin oder einem Notar?

Im Kanton Bern erfolgt die öffentliche Beurkundung durch das freie Berufsnotariat, d. h. durch die praktizierende Notarin oder den praktizierenden Notar (= Urkundsperson). Rechtsgeschäfte zur Begründung oder Änderung von dinglichen Rechten an bernischen Grundstücken können nur durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beurkundet werden.

Konsultieren Sie das Register der im Kanton Bern eingetragenen Notarinnen und Notare oder die Website des Verbands bernischer Notare.

  • Register der im Kanton Bern eingetragenen Notarinnen und Notare

  • Verband bernischer Notare

Seite teilen